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Preise
Die Konvertierung der Daten, die Führung der Listen und weitere Dienstleistungen, die hiermit
in Verbindung stehen, führen zu Kosten. Um einen Kostenausgleich sicherzustellen, müssen
wir den Herstellern (je Standort und Liste) eine Kostenbeteiligung in Höhe von 30,00 EUR jährlich
(zuzüglich Mehrwertsteuer) berechnen. Sofern ein Standort eines Herstellers in der Liste
Gesteinskörnungen und der Liste Baustoffgemische gemeldet ist, beträgt die Gebühr insgesamt
45,00 EUR jährlich (zuzüglich Mehrwertsteuer).
Die Berechnung erfolgt über die Unternehmen. Dafür benötigen wir die korrekte Rechnungsanschrift.
Sofern die Fakturierung über die Zertifizierungs-/Prüfstelle erfolgt, bitten wir um eine gesonderte Mitteilung.
Sofern die Konvertierung der uns eingereichten Tabellen aufgrund des Verschuldens von
Meldern bei uns zu einem unverhältnismäßig hohem Aufwand führt, berechnen wir gemäß unserer
Gebührenordnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 88,00 EUR je Stunde (zuzüglich Mehrwertsteuer).
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