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Gesteinskörnungen
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Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) führt über die GG-CERT Gütegemeinschaft Naturstein, Kalk und Mörtel e.V. bundeseinheitliche Listen der Herstellerbetriebe, deren Gesteinskörnungen CE-gekennzeichnet sind, und entsprechend der Verbandsempfehlung für Gesteinskörnungen freiwillig überwacht werden für die Verwendungsbereiche:
| DIN EN 12620 |
Gesteinskörnungen für Beton |
| DIN EN 13043 |
Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen von Straßen, Flugplätzen und anderen Verkehrsflächen |
| DIN EN 13139 |
Gesteinskörnungen für Mörtel |
| DIN EN 13242 |
Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische im Straßenbau |
| DIN EN 13383-1 |
Wasserbausteine |
| DIN EN 13450 |
Gleisschotter |
Die GG-CERT führt auch eine Liste aller Werke, deren Baustoffgemische gemäß den TL G SOB-StB 04 güteüberwacht sind.
Damit die Listen erstellt werden können, bitten wir
- die Unternehmen oder
- die Zertifizierungsstellen/notified body/Prüfstellen
in Abstimmung mit dem Hersteller um
Meldungen gemäß der zum Download bereitgestellten Formulare im Excelformat.
Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare an die E-Mail-Adresse
.
Wir bitten Sie weiterhin beim Ausfüllen der Listen um Beachtung der
beigefügten Muster sowie der Länderkürzel (siehe
Formulare/Muster).
In der Verbandsempfehlung wird als Muster der Kennzeichnung die so genannte Sternenreihe
(Produktqualitätszeichen) zitiert. Dieses Produktqualitätszeichen ist eine Möglichkeit der
Zertifizierung von Produkten, die die Anforderungen der Verbandsempfehlung erfüllen. Sofern
CE-gekennzeichnete Produkte mit der Sternenreihe gekennzeichnet sind, bitten wir um Angabe
der Bezeichnung PQZ in der Spalte Bemerkungen.
Im Ergebnis werden die Listen in eine so genannte SQL-Datenbank eingelesen. Damit stehen
komfortable Abfragefunktionen zur Verfügung.
Die Aktualisierung der Listen erfolgt fortlaufend. Die Verweildauer der Werke in den
Listen beträgt maximal ein Jahr nach dem ersten Eintrag, wenn in der Zwischenzeit keine
neuen Meldungen erfolgt sind.
Zur Kontrolle, ob die freiwillige Überwachung der Gesteinskörnungen gemäß der Verbandsempfehlung
erfolgt, wird unser Güteausschuss Gesteinskörnungen jährlich 10 Unternehmen zufällig auswählen
und die Unternehmen bzw. die Zertifizierungsstellen in Abstimmung mit dem Unternehmen um
Nachweise (Konformitätszertifikate, Prüfzeugnisse) bitten.
Text der Verbandsempfehlung
Formulare/Muster
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